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Verfassungsgerichtshof prüft Pauschalgebühren in Verfahren betreffend einstweiligen Verfügungen
Besonders im IT-Recht und im Wettbewerbsrecht kommen Anträge auf Erlassung von einstweiligen Verfügungen vermehrt vor. Im Rechtsmittelverfahren sind erhebliche Pauschalgebühren zu bezahlen.
Im Rechtsmittelverfahren gegen (bestätigte oder abgewiesene) einstweilige Verfügungen fallen sowohl in der zweiten Instanz (Oberlandesgericht) als auch in der dritten Instanz (Oberster Gerichtshof) erhebliche Pauschalgebühren an. In einer Domainstreitigkeit, die üblicherweise mit einem Streitwert von ca. Euro 35.000,-- bewertet wird, fallen z.B. beim Oberlandesgericht Euro 1.036,-- und beim Obersten Gerichtshof Euro ... an Pauschalgebühren an.
Der Verfassungsgerichtshof vertritt nun in einem Prüfungsbeschluss vom 13.12.2011, B 1621/10 die Auffassung, dass diese Pauschalgebühren verfassungswidrig sein könnten.












