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Quiz 01/2012 - Die Strafen im TelekommunikationsG
Das Telekommunikationsgesetz kennt Verwaltungsstrafen z.B. für das Übertreten des Spammingverbotes oder auch das unbefugte Aufstellen von Störsendern. Die Höhe der Strafen ist in § 109 TKG geregelt. Hier geht es zum "Quiz 01/2012" ...
§ 109. TKG
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4 000 Euro zu bestrafen, wer...
(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 8 000 Euro zu bestrafen, wer ...
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 37 000 Euro zu bestrafen, wer ...
(4) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 58 000 Euro zu bestrafen, wer ...
Aber wie hoch waren die Strafen denn insgesamt im Jahr 2010?
Welche Strafe droht einem gewerbsmäßigen Spammer?
Welche Strafe hat jemand zu erwarten, der einen Störsender aufstellt, ohne dazu befugt zu sein?
Welche Strafe droht einem Internet-Provider, der die Vorratsdatenspeicherung ab 1.4.2012 mißachtet, obwohl er dazu verpflichtet ist, die Daten zu speichern?
Schätzungen werden auf Facebook (www.facebook.com/SMPIT) oder per Email:
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entgegengenommen. Die Emails werden als Kommentare auf unserer Facebook-Seite veröffentlicht. Sollten sie dies nicht wünschen, dann teilen sie uns das bitte im Email mit.
Am 31. Jänner 2012 folgt die Auflösung.
Viel Erfolg!












