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Cybermobbing - Veröffentlichungen, die nahezu einer Nötigung gleichkommen
Derartige Veröffentlichungen rechtfertigen uU Schmerzensgeld. Der OGH hatte jüngste einen Fall zu entscheiden, in dem ...
Ein Unternehmen hat einer Mitarbeiterin, die sich während der Kündigungsfrist im Krankenstand befunden hat, nicht nur eine Vorladung zum Amtsarzt übermittelt, sondern in einem Brief angekündigt, ein Strafverfahren gegen sie wegen Betrugs einzuleiten sowie die Fehlleistungen im Internet zu veröffentlichen.
Aufgrund der angedrohten Veröffentlichung im Internet und der Angst, keinen Job mehr zu finden, verschlechterte Sich der Zustand der Dienstnehmerin noch weiter. Ein Sachverständigengutachten bestätigte die Kausalität des „Mobbings“ und des Krankheitsbildes der Dienstnehmerin. Das Oberlandesgericht stellte daher fest, dass es sich bei den Mobbinghandlungen um Verletzungen der Fürsorgepflicht iSd § 1157 ABGB handelt. Die von der Dienstnehmerin dadurch erlittene Belastungsreaktion und Anpassungsstörung sei ausschließlich auf dieses rechtswidrige und schuldhafte Verhalten zurückzuführen.
Wenn jemand ankündigt, im Internet einen anderen bloßzustellen, dann rechtfertigt dies nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern uU auch Schmerzensgeld, insbesondere wenn derjenige, der die Veröffentlichung ankündigt in einem Sonderrechtsverhältnis zum potentiellen Opfer steht, und zur „Fürsorge“ verpflichtet ist. Dies umfasst jedoch uU auch andere Konstellationen wie denvom OGH entschiedenen Sachverhalt. Wenn z.B. der Ehegatte Veröffentlichungen über das Eheleben im Internet im Rahmen eines Scheidungsverfahren ankündigt, dann kann dies zur selben Situation führen. Dies trifft selbst dann zu, wenn die Behauptungen, die veröffentlicht werden sollen, den Tatsachen entsprechen und wahr sind.
Der OGH führte in seiner Entscheidung aus, dass „die Plakatierung von Fehlleistungen im Internet einer Nötigung im strafrechtlichen Sinn sehr nahe kommt“ (9 Ob A 132/10t vom 28.6.2011).
Veröffentlichungen in Social Media, wie Facebook, Google+ oder Twitter können so umfangreiche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.












