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Start Aktuelles Email-Versendung und Robinsonliste bei der RTR (§ 7 ECG)

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Email-Versendung und Robinsonliste bei der RTR (§ 7 ECG)

Was ist die Robinsonliste für Emails ?
Wie trage ich mich ein?

§ 7 ECG (E-Commerce-Gesetz) legt fest, dass jemand, der kommerzielle Kommunikation zulässigerweise per Email versendet ohne die vorherige Zustimmung des Empfängers zu haben (?!), die sog. #Robinsonliste kontaktieren muss, und sich an diese zu halten hat.

Welche Kommunikation per Email kann das noch sein, die “kommerziell” ist, aber nicht der Direktwerbung dient oder eine Massensendung darstellt? Mir selbst fallen hier eher keine Beispiele ein, außer z.B. ein Emailrundschreiben an nicht mehr als 50 Empfänger gerichtet ist, mit dem über einen Rückruf eines Produktes informiert wird, weil es gefährlich ist. Der “Werbebegriff” in § 107 TKG (Direktwerbung) wird ja sehr weit ausgedehnt.

Ansonsten verbleiben nur die Emails, die zulässigerweise an jemanden versandt werden,

  • der (unvorsichtigerweise !) seine Konaktdaten im Rahmen eines Kaufes / einer Dienstleistung offengelegt hat,
  • die Werbung für ähnliche Produkte / Dienstleistungen erfolgt,
  • der Empfänger bei Datenermittlung und auch bei jeder Zusendung klar und deutlich die Möglichkeit erhält, die Zusendung abzulehnen und
  • eben nicht in die Robinsonliste eingetragen ist.

Wie frage ich jedoch die Robinsonliste ab?

Diese ist auf der Homepage der RTR zu finden und kann z.B. eine einzelne Email-Adresse durch ein Email an die RTR Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. mit dem Betreff: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. abgefragt werden. Mehrere Email-Adressen gleichzeitig lassen sich über ein Programm, welches ebenfalls auf der Homepage verfügbar ist, aus einer txt-Datei überprüfen. Eine “Auflistung” der in die Robinsonliste eingetragenen Email-Adressen und Domains jedoch erhält man nicht im “Echtformat”, sondern immer nur einen Abgleich.

Es ist zu empfehlen, dass vor jeder Versendung die Email-Adressen geprüft werden, da sich zwischenzeitig jemand mit seiner Email-Adresse in die Robinsonliste eingetragen haben kann.

Wie trage ich mich in die Robinsonliste ein?

Dies erfolgt einfach durch ein Email an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. mit dem Betreff: Eintragen RTR-ECG Liste

Dann erhält man ein Email, in dem die weitere Vorgehensweise steht, da ein Double-Opt-In-System (zur Verifizierung des tatsächlichen Willens des Nutzers der Email-Adresse) vorgesehen ist.

Dieses Email ist an die Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. mit einem bestimmten Betreff (Zustimmung …) zu bestätigen. Dann folgt wiederum ein Email der RTR zur Bestätigung.

Die Austragung aus der Liste erfolgt über ein Email an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. mit der Email-Adresse im Betreff.

Auch ganze Domains können in die Robinsonliste eingetragen werden. ”Domains können nur durch E-Mails von “postmaster” und “hostmaster” der entsprechenden Domain an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.  in die Liste aufgenommen werden. Um die Rechte einzelner User einer Domain nicht zu verletzen, müssen Domain-Inhaber die Domain auf Wunsch eines Users wieder austragen.” (Website der RTR)

Erhalten Sie dennoch Emails oder Direktwerbung (ohne ihre Zustimmung), dann kontaktieren Sie uns. Dies ist uU unzulässig und kann durch Unterlassungsklage bzw. Aufforderung zur Unterlassung sowie auch Anzeige nach dem TKG verfolgt werden.

Wollen Sie Email-Werbung zulässigerweise verschicken, und können vorab nicht selbst rechtlich beurteilen, ob dies in Ordnung geht, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne in Angelegenheiten des IT-Rechts und Datenschutzes weiter.

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