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Gebrauchtsoftware: Microsoft unterliegt im Rechtstreit in Deutschland
Lange währt schon die Debattte, ob es rechtlich zulässig ist, gebrauchte Software zu verkaufen. Es werden Unterschiede gemacht, ob es sich um einen Verkauf im Download oder auf Datenträger handelt.
Nun hat Microsoft in einem Rechtsstreit unterlegen. Microsoft hatte sich aus formalen Gründen geweigert, eine Softwarelizenz auf einen anderen User zu übertragen. Das Landgericht Hamburg hat stellte nunmehr fest, dass ein Käufer einer Microsoft-Software ein generelles Recht besitzt, ordnungsgemäß erworbene Lizenzen auch an Dritte zu übertragen. Microsoft könne dieses Recht nicht generell nachträglich wiederufen oder den Transfer grundsätzlich untersagen.












